Er befindet sich in unmittelbarer Nähe des nationalen Naturschutzgebiets Haute Chaîne du Jura. Achten Sie auf die Abgrenzung (Grenzsteine) und die geltenden Vorschriften, bevor Sie sich dorthin begeben.
Hinweis: Das Campen in jeglicher Form ist in der Haute Chaîne du Jura verboten. In unmittelbarer Nähe von öffentlich zugänglichen Chalets und Hütten (in einem Radius von 15 m um das Chalet) wird jedoch eine Toleranz ausgeübt, wenn diese voll belegt sind.
Sonderfall Biwak (zeitweiliges Campen ohne Zelt): Der Präfekturerlass vom 16. Oktober 2017 legt die Bedingungen für das Biwakieren innerhalb des Naturschutzgebiets fest. Für weitere Informationen zu diesem Thema verweisen wir Sie auf die Website des nationalen Naturschutzgebiets der Haute Chaine de Jura.
- 6 Person(en)
- Wandern
Vom 01/01/2024 am 31/12/2024